Unser Walder Familienpaket

Wir möchten, dass sich unsere Familien in Wald im Pinzgau wohlfühlen!
Die Förderung von EUR 150,- SCHULBEGINNGELD ist dazu bestimmt, jedem Kind zum Start eines jeden Schuljahres beim Besuch der Volksschule Wald im Pinzgau eine Aufwandsentschädigung für erforderliche Schulutensilien im Wert von EUR 150,- in Form von Wertgutscheinen zu gewähren. Eine Rückzahlungsverpflichtung über einen bereits gewährten Zuschuss besteht grundsätzlich nicht.

ZUM ANTRAG SCHULBEGINNGELD

Die FÜHRERSCHEIN-UNTERSTÜTZUNG in Höhe von EUR 250,- ist dazu bestimmt, dem Führerscheinneuling einen Zuschuss in Höhe von EUR 250,- zu gewähren. Dieser Zuschuss wird mittels Banküberweisung ausbezahlt und von der Hauptwohnsitzmeldung innerhalb des Ortsgebietes zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung abhängig gemacht.

ZUM ANTRAG FÜHRERSCHEINUNTERSTÜTZUNG

Die Förderung des GEBURTENGELDES ist dazu bestimmt, dem neugeborenen Kind einen Geburtenzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 500,- in Form von Wertgutscheinen zu gewähren und wird in 3 Etappen jeweils zu den ersten 3 Geburtstagen des Kindes ausbezahlt und wird von der Hauptwohnsitzmeldung innerhalb des Ortsgebietes ab Geburt des Kindes abhängig gemacht. Die Anträge sind einzeln zu den ersten 3 Geburtstagen zu stellen.

ZUM ANTRAG GEBURTENGELD

Die LEHRLINGSPRÄMIE in Höhe von EUR 300,- pro Lehrling und positiv abgeschlossenem Lehrjahr erhalten sämtliche Unternehmen mit Sitz und Betriebsstandort in Wald im Pinzgau für die Einstellung mit Hauptwohnsitz in Wald im Pinzgau gemeldeter Personen, welche ein Lehrverhältnis bei Walder Betrieben eingehen. Die Anträge sind einzeln nach den positiv abgeschlossenen Lehrjahren zu stellen

ZUM ANTRAG LEHRLINGSPRÄMIE

Die LEHRE- oder MATURAPRÄMIE in Höhe von einmalig EUR 250,- soll jede Person einmalig rückwirkend ab 01.01.2019 bis längstens 01.04.2024 (Prüfungszeugnisdatum ist relevant) für das erstmalige Erreichen von Niveau 4, gemäß IBW-Modell (Lehrabschluss, Berufsbildende mittlere Schule 3-/4-jährig, Berufsreifeprüfung oder AHS-Reifeprüfung) erhalten, welche mindestens ein Jahr vor dem Ausbildungsende gemäß Prüfungszeugnisdatum den Hauptwohnsitz in Wald im Pinzgau bereits begründet hat. Bei einem späteren Zuzug ins Ortsgebiet wird keine Förderung gewährt.

ZUM ANTRAG LEHRE- ODER MATURAPRÄMIE

Anhand der Wohnbauförderrichtlinien der Gemeinde Wald gibt
es auch die Möglichkeit zum Antrag auf Gewährung einer Wohnbauförderung.
Alle Anträge sind natürlich auch mittels Formulare im Gemeindeamt beantragbar.

Sämtliche ausgegebenen Gutscheine sind ausschließlich in den Walder Betrieben einlösbar.

Hinweis für die Unternehmer: Die erhaltenen Gutscheine bitte mit Stempel, Datum und Unterschrift versehen und auf der Raiffeisenbank einlösen. Der Wert des Gutscheines wird auf das jeweilige Geschäftskonto überwiesen. Die Gemeinde Wald empfiehlt den Betrieben bei Beträgen die unter den Gutschein-Werten liegen, für den Restbetrag einen eigenen Gutschein des Betriebes auszustellen, nachdem die Gutscheine für den Kunden nicht in Bargeld eingelöst werden können!