Der Bürgermeister hat im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde eine Verordnung erlassen, indem das Halten und Parken, sowie das Abschleppen in weitesten Teilen von Königsleiten geregelt wird.
Künftig haben die Eigentümer/innen, welche ihr Kraftfahrzeug - innerhalb des Halte- und Parkverbots-, sowie der Abschleppzone, lt. beiliegendem Zonenplan - auf keinem gekennzeichnetem Stellplatz, auf der Fahrbahn abstellen, mit einer Verwaltungsstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde, sowie zusätzlich bei einer (drohenden) Verkehrsbeeinträchtigung, sofern dadurch beispielsweise Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettung nicht mehr zu einem möglichen Einsatzort gelangen können, mit der Abschleppung des Kfz, nach erfolgtem Abschleppauftrag durch die Exekutive (Polizei), zu rechnen.
Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden mit Datum 01.09.2022 seitens der Gemeinde aufgestellt.
Mit der Bitte um Berücksichtigung und Weitergabe der Info verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Michael Obermoser