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28. März 2023

Heizkostenzuschuss wird erhöht!

Der Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg wird ab 1. April 2023 von EUR 300,-- auf EUR 600,-- erhöht

Die Salzburger Landesregierung hat beschlossen, den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg durch Bundesmittel aufzustocken und somit sowohl die Höhe des Zuschusses zu erhöhen als auch die Einkommensgrenzen anzuheben. Die Richtlinie tritt mit 01.04.2023 in Kraft und ersetzt die bislang geltende Richtlinie des Landes Salzburg und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 01.04.2023 wieder unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar. 

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist wieder ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

  • Der Zuschusses beträgt ab 1.4.2023 € 600,00 pro Haushalt statt bisher € 300,00.
  • Die Einkommensgrenzen werden ab 1.4.2023 erhöht: 
    • Alleinlebende / Alleinerzieher/innen € 1.300,00 
    • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften € 1.700,00
  • Die Einkommensgrenze erhöht sich für 
    • jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um € 360,00
    • jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um € 580,00
    • jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 580,00
  • Das Land Salzburg stellt für diese Aktion einen Betrag von € 1,5 Mio zur Verfügung, welcher um ca. € 10 Mio aus Mitteln des Bundes aufgestockt wird. 
  • Die Antragstellung ist bis 31.07.2023 möglich (statt bisher 31.05.2023)

Abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ist nun zwischen folgenden Fallkonstellationen zu unterscheiden: 

  1. Personen, die für die Heizperiode 2022/2023 bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von € 300,00 gemäß der bislang geltenden Richtlinie erhalten haben, wird von Amts wegen (d.h. ohne neuerliche Antragstellung) ein weiterer Zuschuss in Höhe von € 300,00 ausbezahlt. 
  2. Personen, deren Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund Überschreitens der nach der bisherigen Richtlinie geltenden Einkommensgrenzen abgelehnt wurde, erhalten vom Land Salzburg ab April 2023 ein Schreiben und werden darüber informiert, dass sie bis längstens 31.07.2023 neuerlich einen Antrag stellen können, welcher dann nach Maßgabe der neuen Richtlinie zu beurteilen ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs 1 der Richtlinie wird den Antragsteller:innen dann ein Heizkostenzuschuss in Höhe von €  600,00 gewährt. 
  3. Jene Anträge, die bis 31.03.2023 eingebracht wurden und über die noch nicht entschieden wurde, werden nach Maßgabe der neuen Richtlinie beurteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs 1 der Richtlinie wird den Antragsteller:innen ein Heizkostenzuschuss in Höhe von € 600,00 gewährt.