Gemeindeinformation an alle GemeindebürgerInnen übe den Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag gem. § 77b ROG 2009 und die Verpflichtung zur Einreichung einer Abgabenerklärung und Entrichtung der Abgabe
Ab dem 1. Jänner 2023 sind bestimmte unbefristete unverbaute Baugrundstücke mit einem Flächenausmaß von mehr als 500 qm2 nach Maßgabe der folgenden Bestimmung Gegenstand eines Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrages
Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr Montag Nachmittag 15.00-18.00 Uhr
DATENÜBERMITTLUNG: Bei elektronischen Anbringen (E-Mail, Fax, Online-Formulare zur Einbringung bestimmter Anträge) muss Folgendes beachtet werden: außerhalb der Amtsstunden übermittelte elektronische Anbringen werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Daher gelten diese Anbringen auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.