ROLLENDE HERZEN – TERMINE 2023
5. Dezember 2022Fahrplanwechsel am 11. Dezember: Öffentlicher Verkehr in Salzburg wird weiter ausgebaut
6. Dezember 2022
Ab dem 1. Jänner 2023 sind bestimmte unbefristete unverbaute Baugrundstücke mit einem Flächenausmaß von mehr als 500 qm2 nach Maßgabe der folgenden Bestimmung Gegenstand eines Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrages