1. Gemäß § 65 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009,
LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Wald im Pinzgau für den Bereich
„Steinbruch Plattwald“ - mindestens vier Wochen
lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt
und im Internet unter www.wald.salzburg.at einsehbar ist.
Auf Grund der durchgeführten Prüfung (Ausschlusskriterien und Umwelterheb-
lichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
2.Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen,
dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.
Angeschlagen am: 24.10.2022
Abgenommen am: 22.11.2022