KUNDMACHUNG der Entwurfsauflage der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich „HAUPTORT WALD – ORTSKERNABGRENZUNG“- angeschlagen am 24.10.2022 bis 22.11.2022
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11. November 2022

KUNDMACHUNG der Entwurfsauflage der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich „STEINBRUCH PLATTWALD“- angeschlagen am 24.10.2022 bis 22.11.2022

    1. Gemäß § 65 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009,

    LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf  der Änderung

    des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Wald im Pinzgau für den Bereich

    „Steinbruch Plattwald“ - mindestens vier Wochen

    lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt

    und im Internet unter www.wald.salzburg.at  einsehbar ist.

    Auf Grund der durchgeführten Prüfung (Ausschlusskriterien und Umwelterheb-

    lichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

    2.Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,

    sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen

    vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen,

    dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Angeschlagen am: 24.10.2022

Abgenommen am: 22.11.2022