Sprechtag am Mittwoch 31.08.2022 um 15.00 Uhr im Gemeindeamt
Die aktuelle Covid-Situation ist zu beachten!
Auf Grundlage des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 können im Flächenwidmungsplan Bereiche, die zur Erfüllung von Versorgungsfunktionen besonders geeignet sind, unter bestimmten Voraussetzungen als Ortskernbereiche gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll diese Bestimmung des Raumordnungsgesetzes einen Beitrag zur Forcierung der neuen Zielsetzungen der Revitalisierung von Orts- und Stadtkernen leisten.
Diese Kennzeichnung hat den Vorteil, dass eine Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe innerhalb dieser Fläche nicht mehr erforderlich ist.
Aus oben stehenden Gründen bemüht sich die Gemeinde Wald/Pinzgau, die Möglichkeiten einer Ortskern-abgrenzung im Hauptort Wald wahrzunehmen und auf Grundlage des § 39, ROG 2009 einen Ortskern abzugrenzen und im Flächenwidmungsplan zu kennzeichnen.
Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit werden das Ergebnis der Bestandsaufnahme, die geplante Ortskernab-grenzung bzw. die Änderung des Flächenwidmungsplanes vorgestellt.
Einladung zur Informationsveranstaltung am 31.08.2022 um 15.00 Uhr